Informationen

Wie kommst du zum Führerschein?

1. Nothilfekurs
Zuerst muss der Nothilfekurs absolviert werden. Dieser ist 6 Jahre gültig und kann bereits ab 14 Jahren erlangt werden.

2. Antragsformular
Danach muss das Antragsformular ausgefüllt werden (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises).Das Formular kann beim Strassenverkehrsamt (www.strassenverkehrsamt.lu.ch) heruntergeladen werden oder direkt beim Strassenverkehrsamt bezogen werden. Der Sehtest kann bei einem Augenarzt oder einem Optiker durchgeführt werden (kostenpflichtig). Gutscheine für den Gratis-Sehtest beim Optiker können bei mir bezogen werden. Der Sehtest ist 2 Jahre gültig.
Anschliessend muss das Antragsformular bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes (Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis und Original-Nothilfe-Ausweis mitbringen) vorgelegt werden.

3. Theorieprüfung
Die Theorie kann im Selbststudium zu Hause mittels CD oder mit mir im Theorielokal erlernt werden.
Die Anmeldung zur Theorieprüfung kann selbst vom Fahrschüler, der Fahrschülerin getätigt werden mit dem Formular „Anmeldung zur theoretischen Führerprüfung“. Dieses Formular wird dir nach der Anmeldung vom Strassenverkehrsamt zugestellt.

4. Lernfahrausweis
Nach bestandener Theorieprüfung bekommst du den Lernfahrausweis der Kat. B, welcher Lernfahrten in Begleitung (Mindestalter 23 Jahre, 3 Jahre im Besitz des Führerschein) erlaubt.

5. Verkehrskunde
Der obligatorische Verkehrskundeunterricht (2 x 4 Std.) sollte im besten Fall möglichst früh nach Erhalt des Lernfahrausweises, spätestens vor der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung, absolviert werden.

6. Fahren
Nun kann der praktische Fahrunterricht von der Grundschulung (Fahrzeugbeherschung und Bedienung) bis zur Prüfungsreife (selbständiges Fahren) beginnen.

7. Praktische Führerprüfung
Sobald das Fahrzeug sicher (auch in schwierigen Situationen)durch den Verkehr geführt werden kann, erfolgt die Anmeldung an die praktische Führerprüfung durch den Fahrlehrer.